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Deutschland Demokratisieren

Ein Blogbeitrag unseres Mitglieds und ehemaligen Schatzmeisters Michael Ceglar.

Das politische System Deutschlands hat viele Mängel. Sie erscheinen im Einzelnen oft gering, in der Summe sind sie aber so gravierend, dass wir nicht von eine vollständigen Demokratie reden können. Das ist ja auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, wie es entstanden ist.

Die Verfassung

Der Bundesrat

Essentieller Bestandteil einer Demokratie ist die Gewaltenteilung, sprich die Trennung von Legislative (gesetzgebender Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Der Bundesrat ist ein gesetzgebendes Organ des Bundes und Gesetzgeber müssen „unmittelbar“ vom Volk gewählt werden. Das ist in Deutschland aber nicht der Fall, denn hier wird der Bundesrat durch die Länderregierungen besetzt [1], die aber vom Volk keine Kompetenz zur Bundesgesetzgebung erhalten haben. Die Länderregierung vertreten dort weder das Volk noch dessen Mehrheit sondern ihre Administrationen. Deshalb vereint der Bundesrat Exekutive (Länderregierung) und Legislative, obwohl er dabei nicht direkt gewählt ist. So entsteht auch die berühmte deutsche Bürokratie. Und so macht man es auch in der EU (In Form von EU-Kommission und EU-Rat). Wenn Regierungen Gesetze machen wird es immer bürokratisch.

Kein Volksbegehren

In Deutschland gibt es auf Bundesebene keine Volksbegehren und Volksentscheide. Das ist ein wesentlicher Mangel, denn das Volk muss immer eingreifen können, wenn Politiker in die falsche Richtung rennen. Alle 4 Jahre korrigieren reicht nicht. Es würde auch Korruption verhindern, denn wer würde ein Gesetz gegen den Willen des Volkes machen, wenn dieses es gleich wieder kassieren kann. Beides ist auch Bestandteil unseres Grundgesetzes, nur leider wird es nicht umgesetzt: So steht in Art.20 (2) GG „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“ [2]  Aus dieser Sicht betrachtet, stellt die Weigerung der Bundesregierung Volksbegehren und -entscheide zu ermöglichen quasi einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.

Wahlgesetze

In Deutschland gibt es jede Menge Wahlgesetze mit vielen Klauseln, die zum Ziel haben, möglichst viele Parteien und Kandidaten auszugrenzen. Das bedeutet auch, dass ihre Wähler ausgegrenzt werden, und stellt einen massiven Mangel für eine Demokratie dar.

5%-Hürde

Am Gravierendsten von allen undemokratischen Einschränkungen ist die 5%-Hürde. Sie verstößt gegen Art 38 GG. [3] Zur Europawahl hat das Verfassungsgericht eine Prozenthürde als verfassungswidrig bezeichnet, dann ist sie es natürlich auch bei der Bundestagswahl. Sie verstößt gegen die Gleichheit der Wahl. Warum aber gibt es sie dann noch? Vordergründig, weil man meint, das würde die Regierungsbildung erschweren. Das ist natürlich Unsinn. Man könnte ja die Kanzlerin auch durchs Volk wählen lassen. Nein, die Richter sichern natürlich denen, die sie ins Amt gehievt haben, die Macht. Heute sind wieder die rechten und linken Ränder im Bundestag und haben da schon ¼ der Sitze. In einem Bundesland haben sie schon die Mehrheit. Weimarer Verhältnisse entstehen durch Ausgrenzung. Demokratie kann man nicht mit undemokratischen Mitteln schützen.


[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_51.html

[2]: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

[3]: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html

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