Wirtschaft

Wirtschaften in Freiheit, Verantwortung und Transparenz

Die Wirtschaftspolitik der PIRATEN entwirft Vorschläge zur Gestaltung der wirtschaftliche Ordnung. Dabei gestalten wir die „Spielregeln“, die dem Wirtschaften zugrunde liegen sollen. Durch Einzelereignisse ausgelöste politische Interventionen müssen nach unserem Verständnis die absolute Ausnahme sein.

Freiheit in Verantwortung

Die Ordnung der Wirtschaft und deren Regeln sollten also durch eine weitgehende Offenheit und Allgemeinheit gekennzeichnet sein, die Freiheit für individuelle Entfaltungs- und Lösungsmöglichkeiten läßt. Maßstab für die „Güte“ einer wirtschaftlichen Ordnung sind die Vorstellungen und Präferenzen der Mitglieder einer Gesellschaft, ausgedrückt durch ihre individuellen Zielvorstellungen und das Gemeinwohl. Die Regeln des Wettbewerbs sind an diesen gemeinsamen Interessen auszurichten. Folglich geht es im Unterschied zur Politik eines „laissez-faire“ nicht um das freie Spiel der Marktkräfte, sondern um die Gestaltung der Regeln für den Wettbewerb im Sinne der Menschen und Empfänger der Produkte der Wirtschaftseinheiten. Wettbewerb ist für uns PIRATEN Mittel zum Zweck: durch das Setzen von geeigneten Anreizen in den Rahmenbedingungen können wir gesellschaftliche Ziele erreichen, ohne die Handlung des einzelnen Individuums vorgeben zu müssen.

Transparenz beim Zusammenwirken von Wirtschaft und Öffentlicher Hand

In der Umsetzung dieser Ziele spielt die Transparenz eine besondere Rolle.

Wir wollen den transparenten Staat, eine transparente Politik und eine transparente Wirtschaft, aber nicht den „transparenten Bürger“, der so seiner Privatsphäre beraubt würde.

Besonderes Augenmerk ist auf den Bereich zu legen, an denen sich beide Sphären berühren: Wir erkennen an, dass es berechtige Interessen wirtschaftlich Handelnder (z.B. Geschäftsgeheimnisse) gibt. Allerdings dürfen diese es für die Öffentlichkeit nicht unmöglich machen, die Gemeinwohleffekte von Interaktionen zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand beurteilen zu können.

Grundlegendes Kriterium zur Sicherung einer freiheitlichen Wettbewerbsordnung ist die konsequente Zurückdrängung von Priviliegiensuche einzelner Gruppen und Sonderinteressen. Die Verhinderung wirtschaftlicher Machtpositionen, wie sie in Monopolen und Kartellen zum Ausdruck kommt, ist ein entscheidendes Merkmal unseres ordnungsökonomischen Denkens.

Ausgenommen sind die natürlichen Monopole der Infrastruktur, deren diskriminierungsfreier Zugang der Kontrolle des Staats unterliegen.

Regulierende Maßnahmen und nachhaltiges Wirtschaften

Regulierende Maßnahmen sind nur gerechtfertigt, wenn sie notwendig sind, um gesellschaftliche Ziele zu verwirklichen, wie beispielsweise Verbraucherschutz, angemessene Arbeitsbedingungen, artgerechte Tierhaltung, fairer Wettbewerb.

Finanzielle oder sonstige Lasten, die auf die Allgemeinheit überwälzt werden, erzeugen soziale Kosten (negative externe Effekte). Diese müssen für ein generationengerechtes und nachhaltiges Wirtschaften verursachungsgerecht zugeordnet und berücksichtigt werden. Wichtig bei den Maßnahmen ist, dass das zu lösende Problem im Vordergrund steht.

Wirtschaftliche Fehlentwicklungen können die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft gefährden. Diese Fehlentwicklungen sind unserem Verständnis nach das Resultat nicht angemessen gesetzter Rahmenbedingungen. Bestehende Rahmenbedingungen sind regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und effektive Wirkung hin zu überprüfen. Dazu gehören auch Effekte zweiter Ordnung.

Subventionen verstehen wir als Eingriff in das Wirtschaften. Sie sind daher nur dann zulässig, wenn keine andere Methode zu einem aus Gemeinwohlperspektive gleichwertigen Ergebnis führt, und immer zeitlich zu begrenzen. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastruktur und eines geeigneten Bildungssystems, sind Subventionen zur expliziten Unterstützung einzelner Wirtschaftssubjekte vorzuziehen.