Internet, Netzpolitik und Artverwandtes

Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern („Kopierschutz“, „DRM“, usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.

Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.

Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.

Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.

Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur

In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen. Diese Freiheit aller Bürgerinnen soll verhindern, dass die Macht über Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird. Sie versucht diese so breit wie möglich auf alle Bürger zu verteilen und so ihre Freiheit und Privatsphäre zu sichern.

Offene Standards

Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht. Ähnlich ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme. Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein Offener Standard ist. Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz und die Verbreitung von Offenen Standards ein. Denn so wird die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer Lösungen möglich.

Dabei verstehen wir einen Offenen Standard als ein Protokoll oder Format, das

  1. vollständig, öffentlich, ohne Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich ist, bewertet und benutzt werden kann,
  2. ohne Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht dieser Definition entsprechen,
  3. frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,
  4. unabhängig von einem einzelnen Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht,
  5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig freie Implementierung.

Freie Soft- und Hardware

Wir setzen uns für die Förderung von Soft- und Hardware ein, die von allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und verändert werden kann. Diese sogenannte Freie Soft- und Hardware garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls gemeinschaftlich und demokratisch weiter zu entwickeln. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf hinarbeiten, ihre gesamte technische Infrastruktur auf Freie Soft- und Hardware umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.

Teilhabe am digitalen Leben

Der Wandel zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen Entwicklungssprung dar. Sie wirkt sich massiv auf unser soziales Leben, politische Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln aus. Freie Kommunikation wirkt wie ein Katalysator für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und legt mit den neuen digitalen Technologien bisher ungeahnte Potenziale frei. Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind ihre Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen. Die freie Vernetzung ermöglicht es Angebot und Nachfrage aller Art einfach zusammenzubringen. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken und müssen auch durch staatliches Handeln sichergestellt und sogar gefördert werden.

Zugang zur digitalen Kommunikation

Die Kommunikation über digitale Netzwerke, wie das Internet, hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr möglich.

Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es voll am sozialen Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen und sich damit weiterzubilden, sowie sich auch online wirtschaftlich oder kulturell zu betätigen. Er darf weder dauerhaft noch temporär und weder vollständig noch teilweise unterbunden werden.

Stattdessen muss sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der Gesellschaft die Möglichkeit zu angemessenem Zugang zur digitalen Kommunikation erhält. Dieser muss auch in ländlichen Regionen die notwendige Qualität und Datenübertragungsrate anbieten, um an den gängigen Nutzungsmöglichkeiten voll teilhaben zu können. Keine Ortschaft darf von der vollwertigen Teilhabe am digitalen Leben ausgeschlossen sein, weder im Festnetz noch bei der mobilen Nutzung. Zu diesem Zweck müssen die verfügbaren Frequenzen einer breiten, zivilen und demokratischen Nutzung zur Verfügung stehen. Bei der Reservierung und Vergabe von Frequenzbereichen muss der gesellschaftliche Nutzen ihrer Verwendung und die Bereitstellung eines Zugangs für alle Interessierten Vorrang vor monetären Interessen haben.

Um wirtschaftliche Hindernisse am Zugang zur digitalen Kommunikation auszuräumen, ist jedem Mitglied der Gesellschaft eindeutig das Recht zur Teilhabe zuzusprechen. Für alle, die nicht die finanziellen Mittel haben, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, müssen die sozialen Sicherungssysteme den Erwerb und Betrieb der notwendigen Technik ermöglichen.

Online-Sprechstunden zwischen Arzt und Patient fördern

Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung von Videosprechstunden ein, die mittels dafür einzurichtender höchster Datensicherheit entsprechender Plattformen das Arzt-Patienten-Gespräch visuell und akustisch im Rahmen des geltenden Rechts ermöglichen.

Internet ist Menschenrecht – auch im Strafvollzug

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Strafgefangenen der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Die Finanzierung der Systeme erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte.

Integration von Flüchtlingen digital unterstützen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Integration von Menschen auf der Flucht und Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, digital gefördert wird.

Staatlicherseits sind dafür kostenlose niedrigschwellige Angebote bereit zu stellen, die sowohl per App auf dem Smartphone als auch im Internet selbst in multilingualer Fassung (Herkunftssprachen, EU-Amtssprachen und auf Deutsch) über unser Rechts- und Sozialsystem genau so gut informieren wie über die schulische, die universitäre und die berufliche Aus- und Fortbildung. Zugänglich gemacht sollen so auch Informationen über Wohnungen und Arbeitsplätze. Ein Verzeichnis aller dazu gehörenden Behörden, Einrichtungen und Ansprechpartner ist dafür genau so nötig wie ein Navigationssystem, das den Betroffenen hilft, die o.a. Einrichtungen zu erreichen.

Zeitgemäße Formen des Online-Unterrichts beispielsweise zum Erlernen der deutschen Sprache vervollständigen diese Angebote. Dies soll vom ersten Tag an möglich sein und gehört deshalb bereits zum Angebot der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen, die dazu entsprechend mit Freifunk auszustatten sind.

Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Kommunikation

Die digitale Gesellschaft teilt sich für ihre Kommunikation das weltumspannende Internet und viele daran angeschlossene Teilnetzwerke, die von einer Vielzahl an Providern betrieben werden. Sie bilden einen virtuellen öffentlichen Raum, dessen Nutzung jedem gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Die Kontrolle über diesen virtuellen öffentlichen Raum durch die Betreiber seiner Teilnetzwerke darf nicht dazu genutzt werden einzelne Kommunikationsteilnehmer gezielt einzuschränken. Sowohl die Anbieter eines Dienstes als auch dessen Konsumenten würden von einer gezielten Sperrung oder Drosselung ihrer Übertragungen auf inakzeptable Weise eingeschränkt. Nur wenn jeder Nutzer und jeder Dienst, der von ihm angeboten wird, gleich behandelt wird, kann sich auch jeder in gleichem Maße frei im Internet entfalten. Die Diskriminierung einzelner würde die Monopolbildung fördern, die Innovationskraft des Internets insgesamt schmälern und zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.

Um die Freiheit im Internet für alle zu erhalten, muss die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden. Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.

Der Ausbau der Netze und ihre Modernisierung müssen auf Dauer sichergestellt werden. Er darf nicht durch Monopolbildung auf den Kommunikationswegen gefährdet werden. Um durch permanenten Wettbewerb Investitionen und neue Innovationen zu fördern, dürfen keine neuen Infrastrukturmonopole gewährt und keine alten weiter aufrechterhalten werden. Stattdessen muss eine hohe Dezentralisierung angestrebt werden, insbesondere durch Förderung von nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.

Die Garantie der freien und gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Teils des Internets muss vom Staat nicht nur gegen die Interessen der Firmen durchgesetzt werden, die ihn betreiben, sondern auch selbst abgegeben werden. Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation der übertragenen Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.

Die Bekämpfung von Kriminalität im Internet muss dort stattfinden, wo sie am wirkungsvollsten ist: Bei den Absendern und Empfängern der unzulässigen Daten. Sie ist die Aufgabe der staatlichen Behörden, die dafür mit dem Gewaltmonopol ausgestattet wurden. Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und Netzbetreibern gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum Internet vorzugehen. Sie dürfen daher nicht zu privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum Strafvollzug eingesetzt werden. Diese Provider sind dafür verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht jedoch wofür diese ihre Netzwerke verwenden. Sie dürfen nicht für die kriminellen Handlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden.

Umgang mit digitaler Technologie lernen

Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt. Jeder muss in der Lage sein von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.

Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. Der kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den Lehrauftrag integriert werden. Dabei kommt neben den Schulen auch den Eltern eine wichtige Rolle zu. In der komplexen Medienwelt müssen die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung schritthalten zu können. Für eine gelungene Erziehung müssen sie die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und Gefahren kennen und verstehen.

Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach zurückgelassen werden. Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle Barrierearmut. Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.

Digitale Gesellschaft weltweit

Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht unserer Gesellschaft die klassischen Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken. Sie schafft informierte Bürger und stärkt den demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen. Anstrengungen zur Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen Ländern zu begrüßen und zu unterstützen. Sie ermöglichen weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen. Der Aufbau freier Kommunikationsnetzwerke muss – wo immer sinnvoll – zu einem Teil der deutschen Entwicklungshilfe werden.

Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von Zensurbestrebungen bedroht. Diese richten sich dabei in der Regel gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen Bürger. Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei anderen nicht akzeptiert werden. Initiativen – politischer wie technischer Natur – zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.