In Deutschland wird derzeit ein kontroverses Thema heiß diskutiert: Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines Personalausweises. Die Piratenpartei positioniert sich klar gegen diese Maßnahme und sieht darin einen Verstoß gegen grundlegende Rechte und Gesetze, darunter die EU-Grundrechtecharta und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Forderung nach der Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Personalausweisen ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, sondern verstößt auch gegen fundamentale Rechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Gemäß der in Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta festgeschriebenen in Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und der Schutz personenbezogener Daten und der DSGVO sollten persönliche Daten nur unter strengen Bedingungen und mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erhoben werden dürfen. Die ungefragte Erfassung von biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken stellt eine klare Verletzung dieser Rechte dar. Insbesondere da es sich nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei biometrischen Daten um besonders schützenswerte Daten handelt.
Die Organisation Digitalcourage hat zahlreiche Informationen zu diesem Thema bereitgestellt, die verdeutlichen, warum die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis kritisch zu hinterfragen ist. Die Sammlung und Speicherung dieser sensiblen Daten birgt erhebliche Risiken hinsichtlich Missbrauchs- und Überwachungspotenzialen. Zudem stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme im Hinblick auf die tatsächliche Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Ein bedeutender Schritt im Kampf gegen diese Fingerabdruckpflicht ist die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diese Klage zielt darauf ab, die Rechtmäßigkeit der deutschen Regelung im Hinblick auf EU-Recht zu überprüfen und gegebenenfalls die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken im Personalausweis zu kippen. Der Ausgang dieses Verfahrens wird mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für den Datenschutz in der gesamten EU sein.
Am 21. März 2024 soll der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis veröffentlichen.
Ein interessanter Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Vorgehensweise unseres Vorsitzenden Markus Rauh, der seit zwei Jahren die Abgabe der Fingerabdrücke durch die Nutzung eines vorläufigen Personalausweises (PAuswG § 3) umgeht. Dabei muss jedoch alle drei Monate ein neuer vorläufiger Personalausweis beantragt werden, was mit zusätzlichen Kosten von 10€ verbunden ist. Diese Praxis verdeutlicht nicht nur den Widerstand gegen die Fingerabdruckpflicht, sondern zeigt auch auf, dass es alternative Wege gibt, um dieser fragwürdigen Regelung zu entgehen.
Die Piratenpartei setzt sich weiterhin entschieden gegen die Fingerabdruckpflicht im Personalausweis ein und fordert eine umfassende Überprüfung dieser Maßnahme im Hinblick auf die Grundrechte und Datenschutzbestimmungen. Es ist an der Zeit, die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und sicherzustellen, dass diese nicht willkürlich und ohne Notwendigkeit preisgegeben werden müssen.
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