Polen, Ungarn und Tschechien weigerten sich im Herbst 2015, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien umzusetzen und diese entsprechend einer ihnen zugeteilten Quote aufzunehmen. Zur Entlastung von Griechenland und Italien sollten 160.000 Geflüchtete innerhalb der EU verteilt werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass sie damit gegen EU-Recht verstoßen haben.
„Die Europäische Union ist für uns mehr als nur die Summe der einzelnen Länder. Das bedeutet aber auch, dass im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Politik alle ihrer Verantwortung gerecht werden und Worten auch Taten folgen. Dass sich einige Länder bei der Frage der gemeinsamen Solidarität einen schlanken Fuß machten, war für uns PIRATEN unerträglich. Daher begrüßen wir diese Klarstellung seitens des Europäischen Gerichtshofs,“
kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
„Ich hoffe sehr, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Signal verstanden wird, und zukünftig alle Länder an einem Strang ziehen. Eben auch dann, wenn es nicht um den Genuss finanzieller Vorteile geht, sondern die Übernahme von Vereinbartem,“
stellt Schoresch Davoodi, Themenbeauftragter für Europapolitik der Piratenpartei Deutschland, klar.
„Als Europäische Union können wir nur funktionieren, wenn wir uns an die gemeinsamen Absprachen halten, sonst ist diese Institution nicht mehr als ein Kaffeekränzchen. Dass wir gegenüber Staaten solidarisch sind, die aufgrund ihrer geographischen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen, muss eine Selbstverständlichkeit sein,“
ergänzt Lorena May, stellvertretende Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland.
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