Gestern wurde im bayrischen Landtag mit 90 zu 68 Stimmen in dritter Lesung die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verabschiedet. Es gilt als Blaupause für die Verschärfung vieler weiterer Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern (u.a. Nordrhein-Westfalen und Sachsen).
Unsere Gastautorin Andrea Martina hat sich eingehend mit dem PAG, aber auch mit dessen „Schwestergesetz“ beschäftigt:
Nach der Kreuzigung folgt doch eigentlich die Auferstehung? Dem scheint nicht so im „christlichen“ Bayern…
Als ersten Streich überraschte der neue Ministerpräsident Markus Söder seine Landesbürger mit einer Wiederbelebung der doch eigentlich längst abgehakten Kreuzesdebatte in öffentlichen Räumen. Nun tritt er in der Gesetzgebung das Erbe seines Vorgängers Horst Seehofer an: geplant sind die Installierung eines rigorosen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) sowie die Neuauflage des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG).
Nach Bekanntwerden der geplanten Änderungen der Staatsregierung im BayPsychKHG im April schlugen die Wellen hoch. Man soll immer mit dem Positiven beginnen, also sei hier der einzige ausgesprochen positive Bestandteil des Gesetzentwurfes zuerst genannt: ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst für Betroffene von psychischen Erkrankungen soll flächendeckend ausgebaut werden.
Erste Pläne, die zwischenzeitlich etwas abgemildert wurden, sahen die Einführung einer Unterbringungsdatei vor, in der wesentliche medizinische Daten aller Patienten in psychiatrischen Kliniken Bayerns fünf Jahre lang gespeichert werden. Diese Datei sollte der bayerischen Polizei zugänglich gemacht werden. Nach den ersten großen Protesten sollen Patientendaten nun „nicht mehr für Jahre gespeichert werden“, unklar bleibt aktuell jedoch, für welchen konkreten Zeitraum. Klar ist im Gegensatz dazu, dass der Polizei nur noch Informationen zugeteilt werden über Menschen, die zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht wurden oder nachweislich als gefährlich gelten [3]. Fraglich ist im Moment jedoch auch, nach welchen Kriterien eine Person als „nachweislich gefährlich“ gilt.
Zudem wurde im ersten Entwurf der Umgang mit psychisch Erkrankten ähnlich gestaltet wie im Maßregelvollzug. Diese drohende Stigmatisierung kann wohl abgewendet werden; denn mehrfach wurde im gesellschaftlichen Diskurs darauf hingewiesen, dass eine psychische Erkrankung nie und nimmer dem Charakter eines kriminellen Straftäters gleichgesetzt werden darf. Das ist kontraproduktiv und führt nicht zu einem gewünschten offeneren Umgang mit Depressionen & Co., welcher in unserem gemeinschaftlichen Zusammenleben so dringend notwendig ist! Eine Online-Petition, die von mehr als 106.000 Personen unterzeichnet wurde, bringt diesen Sachverhalt auf den Punkt: „Psychisch kranke Menschen brauchen Hilfe, jemanden, dem sie vertrauen können, nicht die Angst im Nacken (- nur weil jemand meint, man wäre auffällig -) weggesperrt zu werden“.
Knappe zwei Wochen nach Bekanntmachung des BayPsychKHG-Entwurfs erfolgte eine Anhörung von mehreren Experten im Bayerischen Landtag. Diese öffentliche Veranstaltung sorgte für reges Interesse und zahlreiche Besucher lauschten den Ausführungen diverser Sachverständiger u.a. aus der Bereichen: Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige von Betroffenen, Ärzteschaft, Polizei, Justiz, Datenschutz und Politik.
Im Ohr geblieben ist die Formulierung eines Experten – ein Polizeidirektor, der leider immer wieder von „psychisch Gestörten“ sprach. „Gestört“ ist eine Abwertung und wird einem respektvollen Umgang mit psychisch beeinträchtigten bzw. erkrankten Menschen nicht gerecht. Anhand der Wortwahl des Polizeidirektors zeigt sich die große Gefahr: wenn es wirklich so weit kommt und die bayerische Polizei gesetzlich wesentlich mehr uneingeschränkte Befugnisse erhält, Betroffene zu stigmatisieren und systematisch abzuwerten.
Sei es nun im BayPsychKGH oder auch in Bezug auf das Polizeiaufgabengesetz – die Polizei ist immer nur der ausführende Arm der Gewaltenteilung innerhalb eines demokratischen Rechtssystems. Damit dürfen ihr nicht zu viele Kompetenzen übertragen werden. Am Beispiel von psychischen Erkrankungen wird hier klar, dass auch schon sprachlich ein äußerst sensibler Umgang mit heiklen Problematiken erforderlich ist. Im Allgemeinen dürfte das auch jeden noch so verantwortungsbewussten Polizisten wohl überfordern.
Die bayerische Polizei darf und soll für Sicherheit im Freistaat sorgen. Doch auf gar keinen Fall ist es angebracht, Polizisten zuzumuten, bei der Warnung „drohende Gefahr“ aus irgendeiner Quelle im absoluten Alleingang legal tätig zu werden. Die Polizei ist für konkrete Gefahren zuständig. Für alle anderen Möglichkeiten und Eventualitäten soll sich die bayerische Staatsregierung doch bitte die Mühe machen, detailliert und differenziert abzuwägen, welche anderen Stimmen und Interessensvertreter wichtige Informationen zur Klärung eines bestimmten Sachverhaltes beitragen können.
Eine Hau-Drauf-Politik mit Polizeigewalt in Eigenregie kann nicht sein, was den Bedingungen und Erfordernissen eines christlich aufgeklärten sowie postmodernen Freistaat Bayern gerecht wird.
Vielleicht hilft es, mal einen Blick in die Gesetzeslage des benachbarten Baden-Württemberg zu werfen. In der Regel geht Qualität zwar über Quantität, aber im Vergleich der PsychKHG’e beider Bundesländer bzw. des bayerischen Entwurfes mögen zuletzt schon die Zahlen für sich sprechen: im 15 Seiten langen baden-württembergischen Gesetzesbeschluss wurden fast die Hälfte der Seiten auf die Ausführungen zu Hilfen im psychiatrischen Bereich verwendet. Der bayerische Gesetzesentwurf hingegen zählt ca. 60 Seiten, wobei die wichtigen Schwerpunkte Krisendienst, Zusammenarbeit und Prävention, Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen sowie Psychiatrieberichterstattung genau eine magere Seite wert sind, die Unterbringung psychisch Erkrankter aber auf 55 Seiten detailliert ausgewalzt wird – ein Armutszeugnis!
Offensichtlich ist es der bayerischen Regierung bis dato weitaus wichtiger, sich mit kontrollierter Unterbringung zu beschäftigen – anstelle das Augenmerk auf Hilfe und größere Akzeptanz gegenüber dem psychiatrischen Bereich zu legen. Es bleibt zu hoffen, dass der nächste Entwurf des BayPsychKHG – das dann wohl so verabschiedet wird? – die Stärkung der psychiatrischen Versorgung tatsächlich stärker in den Blick nimmt. Bis dahin: auf die Straße gehen, wann immer sich die Gelegenheit zur Demonstration bietet, und so viele Mitbürger wie möglich zum Überlegen bringen, wo sie denn ihr Kreuz im Oktober setzen wollen.
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