Ein Blogbeitrag unseres Schatzmeisters Michael Ceglar:
Wenn man ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einführen möchte, dann sollte dies zunächst auf einem niedrigen Niveau geschehen. Am Anfang könnte man den Hartz4-Regelsatz von aktuell 449€ verwenden, ohne Sanktionen natürlich. Was bringt das? Natürlich haben wir auf dem Niveau nicht alle Vorteile eines BGE, aber Arbeiter, die für Mindestlohn arbeiten, bekämen immerhin netto über 300 € mehr im Monat. Und eine Familie mit 2 Kindern und einem Mindestlohn bekäme statt 1700€ immerhin 3000€ (ca 300€ Netto mehr pro Person, also 4mal). Politiker, die meinen, das sei zu viel für Leute, die arbeiten und Kinder groß ziehen, haben von der Realität in diesem Land schon lange nichts mehr mitbekommen.
Wie bezahlt man das?
Auf diesem Niveau kann man das über die Abschaffung der entsprechenden Steuerfreibeträge u.ä. Leistungen bezahlen. Diese bringen denen, die wenig verdienen, eh kaum etwas. Jemand der steuerfreies Grundeinkommen hat, braucht keinen Grundfreibetrag, ein Ehegatte mit BGE kein Splitting und ein Kind mit BGE keinen Freibetrag und kein Kindergeld. Später könnte die Finanzierung dann über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Vereinfachung der Einkommenssteuer und eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze erfolgen.
Und der Sozialstaat?
Das BGE ist keine Sozialhilfe sondern ein Einkommen und wird dann auch so behandelt: Wie jedes Einkommen wird es mit Sozialhilfen verrechnet. Wenn das BGE unterhalb der Grundsicherung liegt, gibt es für Sozialhilfe-Empfänger dadurch keine Vorteile, aber wir sparen uns auch hier Geld durch Verringerung der Bürokratie und an Gerichtsverfahren. Weil das BGE bedingungslos an jeden ausgezahlt wird, würden man diesen Leuten damit auch den häufig erniedrigenden Gang auf das Sozialamt ersparen. Denn die vier Kriterien für ein BGE sind existenzsichernd, individuell berechnet, ohne Bedürftigkeitsprüfung und natürlich ohne Bedingungen.
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