Innen- und Rechtspolitik

Jugendschutz

Die individuelle Freiheit eines jeden Menschen ist eines der höchsten Güter, die es zu schützen gilt, und eine Einschränkung dieser ausgehend vom Staat ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Freiheit Dritter beschnitten oder ihre Sicherheit gefährdet wird. Jugendschutzmaßnahmen stellen eine solche Einschränkung dar, da sie eine Filterung der Einflüsse auf Heranwachsende bewirken. Sie sollten daher nur erlassen werden, wenn sie direkt dem wichtigen Ziel des Schutzes der Jugend dienen und durch deren Einsatz eine nachgewiesene Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abgewendet werden kann.

Unter den gegebenen Umständen sehen wir die aktuellen Bestimmungen zum Jugendschutz in Deutschland als zu streng, überbürokratisiert und nicht zeitgemäß an. Zudem sind sie so unpraktisch, dass sie sogar von verantwortungsbewussten Eltern regelmäßig ignoriert werden, anstatt diese in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen.

Auch hat der Einzug von Computern und Internet ins tägliche Leben viele aus der analogen Zeit stammenden Ansätze im Jugendschutz vor enorme Herausforderungen gestellt, welche sowohl mit dem Aufkommen neuer Inhaltsformen wie Computerspielen oder sozialen Netzwerken als auch mit der Etablierung des Internets als einer globalen alters- und länderunabhängigen Kommunikationsstruktur zusammenhängen. Eine mechanische Übertragung von Praktiken der Vergangenheit, die für andere Medien entwickelt und eingesetzt wurden, kann diesen Herausforderungen auf keinen Fall gerecht werden. Vorgehen, welche die veränderten Gegebenheiten nicht beachten, werden leicht zur Gefahr für die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit der Bürger.

Aufklärung, Eigenverantwortung und Medienkompetenz

Anstelle der Überregulierung und Bevormundung von Bürgern, welche die Grundlage der jetzigen Jugendschutzregelungen bilden, muss der Schwerpunkt von Jugendschutzbestimmungen bei Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Erziehungsberechtigten liegen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Medien muss in der Gesellschaft durch umfassende Bildungs- und Informationsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch können die Gefahren des digitalen Zeitalters gebannt werden, ohne dass dabei eine zensurähnliche Einschränkung der Kommunikationsfreiheit vorgenommen werden muss.

Kein Missbrauch von Jugendschutzargumenten zu Zensurzwecken

Argumente des Jugendschutzes werden oftmals dazu verwendet, den Zugang zu bestimmten Inhalten, wie beispielweise Filmen und Videospielen, in Deutschland erheblich zu erschweren. Zwar soll etwaiger Jugendschutz, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Minderjährige gelten, die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Medien schränkt allerdings auch Volljährige ein. Eine noch größere Gefahr liegt in der Übertragung der für alte Medien entwickelten Maßnahmen auf neue Kommunikationsstrukturen im Netz, da dies die gesetzliche Grundlage für eine Zensur des Internets bildet.

Individuelle Regelungen statt einheitlicher Alterseinstufung

Jeder Mensch entwickelt sich anders und in einem für ihn selbst eigenen Tempo. Die eigene Reife zu beurteilen, vermögen, wenn überhaupt, nur Nahestehende oder die Person selbst. Der Staat hingegen setzt den Reifegrad eines Heranwachsenden und somit dessen Eignung für bestimmte Inhalte mit seinem Alter gleich. Diese Regelung ist unzureichend, da sie die individuelle Entwicklung der Jugendlichen völlig ausklammert und ihnen somit niemals gerecht werden kann. Da für die Erziehung die jeweils Erziehungsberechtigten verantwortlich sind, sollten Altersfreigaben keinesfalls bindend sein, wie es gegenwärtig der Fall ist. Verbindliche Alterskennzeichnungen sind Einmischungen in private Erziehungsangelegenheiten, die dem Individuum auf diesem Wege bestimmte Ideale und Wertevorstellungen aufdrängt. Altersfreigaben sollten somit lediglich eine Hilfestellung für die Erziehungsberechtigten bei der Beurteilung bestimmter Inhalte darstellen und sie nicht von ihrem Erziehungsauftrag entbinden.

Regelungen nur auf wissenschaftlicher Grundlage

Grundsätzlich bedarf die heutige Auslegung des Jugenschutzes einer kritischen, wissenschaftlichen Evaluierung, welche auf die Gefahren bestimmter Inhalte wie auch auf die Effizienz der eingesetzten Maßnahmen eingeht. Es ist inakzeptabel, dass Verbote oder Einschränkungen von medialen Inhalten – insbesondere von Videospielen – häufig auf fragwürdiger oder widersprüchlicher wissenschaftliche Grundlage verordnet werden. Viele der von anderen Politikern zitierten Studien zum Thema “gewalthaltige Medien” widersprechen einander oder entsprechen nicht den Kriterien wissenschaftlicher Arbeit. Eindeutige Ergebnisse lassen sich daraus nicht ableiten. Bestehende Regelungen müssen überprüft, mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – sofern vorhanden – abgeglichen, neu evaluiert und gegebenenfalls entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Selbiges gilt für etwaige geplante Regelungen. Zu diesem Zweck ist auch weitere Forschung auf den entsprechenden Gebieten notwendig.

Recht

Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richters durch Phänomene wie „forum shopping“ und „fliegenden Gerichtsstand“ ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Durch die Rechtsprechung, bei Veröffentlichungen im Internet einen Erfolg überall anzunehmen, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, ist das Konzept des Gerichtsstandes am Erfolgsort nicht mehr zeitgemäß und erlaubt die willkürliche Auswahl eines beliebigen Gerichts. Wir wollen eindeutig regeln, welches Gericht für die Entscheidung eines Rechtsstreits zuständig ist.

Patentwesen

Im Wandel vom Industriezeitalter zum Informationszeitalter entwickeln sich die weltweit herrschenden Patentregelungen teilweise vom Innovationsanreiz zum Innovationshemmnis. Der Versuch, mit althergebrachten Mitteln die Zukunft zu gestalten, wird den grundlegenden Veränderungen in der Welt nicht nur immer weniger gerecht, er stellt auch beispielsweise in den Bereichen der Patentierung von Erkenntnissen der Genforschung und Biotechnologie und im Bereich der Softwarepatente eine große Gefahr für die Gesellschaft von morgen dar. Grundsätzlich wollen wir einen freieren Markt ohne die hinderlichen Beschränkungen der derzeitigen Patentpraxis erreichen. Wir fordern, dass das Patentsystem reformiert oder durch sinnvollere Regelungen ersetzt wird. Keinesfalls darf es durch innovationsfeindliche Regelungen ergänzt werden.

Abbau privater Monopole und offene Märkte

Generell sind ein zunehmender Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärtes politisches Ziel unserer Partei. Patente als staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar, die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf.

Stellt die Patentierung industrieller Güter in der Vergangenheit auch nach allgemeiner Ansicht eine (weder belegbare, noch widerlegbare) Erfolgsgeschichte dar, so haben sich doch die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erfindens in der postindustriellen und globalisierten Gesellschaft grundlegend gewandelt. Der verstärkt internationale Wettbewerb führt darüber hinaus vermehrt zu einer zweckentfremdeten Nutzung des Patentsystems, bei der man oft keinerlei Ausgleich für die Gesellschaft mehr erkennen kann. Dem zunehmenden Missbrauch von Patenten wollen wir daher Einhalt gebieten. Patentierung von Trivialitäten oder sogar die Blockierung des Fortschritts durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden.

Dies gilt auch und im Besonderen für den Bereich der Pharmaindustrie. Der hohe Geldbedarf und die monopolartige Struktur dieses Marktes bedürfen einer Reorganisation, um die gesellschaftlichen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und nicht durch Blockaden und zum Vorteil Einzelner zu vergeuden. Patente auf Pharmazeutika haben darüber hinaus zum Teil ethisch höchst verwerfliche Auswirkungen.