Familienpolitik

Für die Vielfalt in der Gesellschaft

Migration bereichert die Gesellschaften

Wir sehen die Vielfalt, die auch durch das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft entsteht, als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens an. Wir erkennen den gegenseitigen Einfluss von Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft und Segregation der als »fremd« gebrandmarkten Menschen und werten diese Situation als mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde nicht vereinbar.

Die technische Möglichkeit, vergleichsweise einfach über weite Strecken zu reisen, hat auch die Bedingungen für Migration grundlegend verändert. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Sie ist zudem Bestandteil der Europäischen Union, die sich in einem Prozess der fortschreitenden Integration befindet und zusätzliche Kompetenzen übernimmt. Damit steht die deutsche Migrationspolitik vor einer vierfachen Herausforderung:

Die Entwicklung der Europäischen Union führt auch zur vollständigen Freizügigkeit ihrer Bürger

Innerhalb der Europäischen Union gelten inzwischen Arbeitsfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ihrer Bürger. Wir sehen die Entwicklung der Europäischen Union zu einer vollständigen Wohnsitz-Freizügigkeit. Dem müssen auch die sozialen Sicherungssysteme Rechnung tragen. Angebote zum Spracherwerb und kulturelle Vielfalt gehören zu dieser Entwicklung zwangsläufig dazu.

Die Ausgrenzung von Arbeitsmigranten über Generationen hinweg ist menschenunwürdig

Menschen, die als Arbeitsmigranten oder aus ehemaligen Kolonien und Überseegebieten in die Europäische Union kamen, haben das Recht, hier heimisch zu werden. Dazu gehört die vollständige Integration in das Bildungswesen, in den Arbeitsmarkt und die Möglichkeit zur Teilhabe und Mitgestaltung des kulturellen und politischen Lebens.

Soweit in Staaten der Europäischen Union noch ein Staatsangehörigkeitsrecht gilt, das auf die Abstammung zurückgreift, sind zusätzliche Regelungen zu schaffen, die den hier Geborenen die Staatsangehörigkeit des EU-Staats ihrer Geburt als unmittelbares Recht zusprechen. Zur Integration in das politische und gesellschaftliche Leben ist daher über mindestens zwei Generationen eine mehrfache Staatsangehörigkeit zu akzeptieren. Die Integrationsleistung der aufnehmenden Staaten ermisst sich daran, wieweit die Bürger mit Migrationshintergrund aus eigener Entscheidung auf eine mehrfache Staatsangehörigkeit verzichten.

Es ist die Aufgabe der europäischen Staaten, für die reale Chance auf Bildung und beruflichen Erfolg von Menschen mit Migrationshintergrund zu sorgen. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Diskriminierungen abzubauen und ein gedeihliches Zusammenleben aller Menschen im Land zu erreichen. Um eine kommunale politische Mitwirkung zu erreichen, ist auch Menschen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben, das Wahlrecht zu den kommunalen Vertretungskörperschaften am Ort ihres Lebensmittelpunktes zu sichern.

Europa braucht wirtschaftliche Migration

Für die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Staaten ist es zwingend notwendig, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der hier lebenden Bürger zu fördern und zu nutzen. Die bisherigen Anstrengungen zu einer erfolgreichen Bildung der gesamten Bevölkerung lassen leider oft das Gegenteil vermuten. Doch die demographische Entwicklung der europäischen Staaten lässt die Perspektive zu, dass das allein für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung der Sozialsysteme nicht ausreichen wird. Bis zum Aufbau eines weltweiten Ausgleichs wirtschaftlicher und sozialer Ungerechtigkeiten sind die Staaten Europas daher darauf angewiesen, dass Menschen hier ansässig werden und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Dafür sind Regelungen zu schaffen, die die wirtschaftliche Immigration ordnen und die Wirtschaftsmigration von den Erfordernissen einer gesicherten Zuflucht vor Verfolgung und Kriegsfolgen klar trennen.

Die Fristen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen, ihr Fehlen nicht als Vorwand für Diskriminierung zu verwenden. Für die berufliche Integration sind die Regeln zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu vereinfachen. Internationale vertragliche Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen sind vordringlich anzustreben.

Zuflucht vor Verfolgung und Krieg sicherstellen

Zuflucht zu gewähren vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe. Dem widerspricht es, wenn europäische Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – sich dieser Aufgabe zu entziehen versuchen. Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Es gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist.

Für die Trennung von Staat und Religion

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.

Gemeinsam gegen Rassismus

Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel. Darum muss Rassismus und Ausländerfeindlichkeit jeder Form entschieden entgegengetreten werden, ebenso wie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Biologistische Weltbilder, in denen Menschen bestimmter Abstammung anderen als von Natur aus überlegen angesehen werden, sind wissenschaftlich widerlegt und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Piratenpartei, ebenso wie jene Ideologien, die ganzen Bevölkerungsgruppen kollektive Hegemoniebestrebungen unterstellen, um die angebliche Notwendigkeit eines „Kampf der Kulturen“ zu propagieren. Beispiele für derartige Ideologien sind Antisemitismus und Islamhass. Dabei gilt es das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen und der um sich greifenden Islamfeindlichkeit entgegenzutreten.

Die Piratenpartei möchte Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen.

Geschlechter- und Familienpolitik

Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens, das sich ableiten lässt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muß sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Die Piratenpartei steht für eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und müssen überwunden werden.

  • Die Piratenpartei lehnt die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden ab. Übergangsweise kann die Erfassung seitens des Staates durch eine von den Individuen selbst vorgenommene Einordnung erfolgen.
  • Der Zwang zum geschlechtseindeutigen Vornamen ist abzuschaffen.
  • Geschlechtszuordnende Operationen bei Kindern sind abzulehnen, wenn deren Selbstbestimmung dadurch eingeschränkt wird.

Weltweite Anerkennung und Schutz selbstbestimmter geschlechtlicher oder sexueller Identität bzw. Orientierung

Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung ist Unrecht. Wenn solche Verfolgung im Herkunftsland offiziell oder inoffiziell von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite betrieben wird, muss sie als Asylgrund anerkannt werden. Die Betroffenen müssen ihre Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung hierfür nicht nachweisen.

In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert, wenn sie von der dort jeweils gültigen Norm abweicht. Eine solche Diskriminierung oder Kriminalisierung lehnen wir ab.

Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität bzw. Orientierung darf ferner nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

  • Die Piraten setzen sich ein für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft.
  • Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen; Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen müssen erarbeitet und verwirklicht werden.
  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.

Freie Selbstbestimmung und Familienförderung

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

  • Gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung: Kinder zu haben, darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen. Aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung darf sich weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben. Wir Piraten setzen uns ein für den Abbau noch bestehender gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die eine tatsächlich freie, individuelle Entscheidung verhindern oder erschweren.
  • Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.
  • Um die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes zu ermöglichen, sind ausreichende Betreuungsangebote für Kinder zu schaffen. Auf die prinzipielle Verfügbarkeit solcher Betreuungsangebote muss es einen Rechtsanspruch von Geburt an geben.
  • Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.