Arbeit und Soziales

Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen möglich ist. Deswegen steht die Piratenpartei zu dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten, bestehenden Recht eines jeden auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe.

Die Piratenpartei will , dass jeder seine wirtschaftlichen und sozialen Potenziale frei entfalten kann. Die Piratenpartei setzt sich daher für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Wohlstand.

Die Piratenpartei versteht die Gesellschaft als einen Verbund von Menschen, die in gegenseitiger Verantwortung dafür einstehen, dass jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sein Leben in Würde, selbstbestimmt und ohne Angst führen kann.

Die Piratenpartei sieht die existentielle Sicherung, Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben als wichtig für den Erhalt des sozialen Friedens an.

Die Piratenpartei ist der Überzeugung, dass der Digitale Wandel das bisherige Wirtschafts- und Sozialsystem stark verändern wird. Diese neu enstehende Werte- und Tätigkeitsgesellschaft benötigt auch einen anderen Arbeitsbegriff. Daher ist es die Aufgabe des Staatswesens dafür Sorge zu tragen, dass jede Art von Arbeit gewürdigt wird. Jeder Mensch soll nach seinen Neigungen und Fähigkeiten tätig sein können und dürfen. Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens erreichen. Zum Seitenanfang

Rentenpolitik

Die Piratenpartei will alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst zu einer Rentenkasse zusammenführen. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Dabei sollen sich die Rentenbezüge innerhalb einer Mindest- und Maximalrente bewegen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.

Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!