Allgemein Gastbeitrag

Das Tarifeinheitsgesetz – Ein Angriff auf unsere Demokratie

– Karlsruhe übernehmen Sie!

 

1) Interview von BerndPirat mit Torsten Sommer zum Tarifeinheitsgesetz

 

 

2) Was bedeutet das Tarifeinheitsgesetz – Gastbeitrag von Torsten Sommer

 

Düsseldorf, 24.05.2015

Der Text ist lang, daher vorab ein tl;dr:

Die GDL hat Recht. Die Bahn ist für das Verhandlungschaos verantwortlich. Die SPD betreibt auch in der Regierung nur ihre Parteiinteressen und dabei ist ihr auch das Grundgesetz egal. Das Bundesverfassungsgericht wird das Tarifeinheitsgesetz kassieren.

Die Langversion:

Eigentlich ein allgemeingültiges Gesetz. Und wie jedes Gesetz soll es Leitplanken bieten, in denen sich die Gesellschaft und ihre Teilmengen bewegen können. Die hier betroffene Teilmenge sind ausschließlich Arbeitnehmer und die durch sie gebildeten Gewerkschaften.

Historisch betrachtet ist das Streben zu Arbeitnehmerzusammenschlüssen seit Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders durch die Folgen der Industrialisierung, verstärkt betrieben worden. Daraus entstanden die Gewerkschaften. Und je stärker die Gewerkschaften wurden, je stärker wurde die Gegenbewegung von Seiten der Regierenden, was im 19. Jahrhundert im bismarkschen Sozialistengesetz gipfelte. Doch trotz aller Verbote, Behinderungen, Gleichschaltung zw. 1933 und 1945 haben sich die Gewerkschaften behauptet. Trotz unterschiedlichster politischer Ausrichtungen. Und auch die Vielfalt der Gewerkschaftslandschaft war bisher nie Stein des Anstoßes. Es gab zwar immer Unmut der Betroffenen Unternehmen wenn „kleinere” Gewerkschaften versucht haben ihre Interessen durchzusetzen, aber letztendlich hat man sich immer geeinigt. Auch mit der GDL, die es, mit Verläuferorganisation, bereits seit 1867 gibt.

Der aktuelle Tarifstreit zwischen Deutscher Bahn und GDL ist dagegen anscheinend unendlich. Wenn man der Berichterstattung der Medien folgen möchte, liegt das ausschliesslich an einem Menschen, an Claus Weselsky. Selten wurde dermaßen polemisierend und einseitig über einen Menschen der aktuellen Politik berichtet. Allein bei SPON sind in den letzten Monaten weit über 100 Artikel über die GDL und Claus Weselsky erschienen. Mehr als zu jedem anderen Thema. In den meisten Artikeln geht es weder um neutrale Berichterstattung, noch um journalistische Sorgfalt, und schon gar nicht um die gekennzeichnete Trennung zwischen Kommentaren und Berichterstattung, das passiert nur teilweise. Von den „sonstigen” Abschreiberlingen im Netz ganz zu schweigen. Da hat weder der privatwirtschaftliche, noch der staatsbetriebene Journalismus vom eigenen Debakel der Ukraineberichterstattung gelernt.

Die andere Seite der Verhandlungen wird selten bis nie beleuchtet. Oder kennt jemand den Namen des Verhandlungsführers der Bahn? Ulrich Weber, Personalvorstand der Deutschen Bahn AG. Beraten wird die Deutsche Bahn von Werner Bayreuther. Die Taktik, die Verhandlungen immer wieder scheitern zu lassen scheint durch diesen Berater herbeigeführt. Nicht durch Claus Weselsky und die GDL, die durchaus Forderungen stellen die einer Gewerkschaft nicht nur zustehen, sondern deren Durchsetzung die ureigenste Aufgabe von Gewerkschaften ist.

In meinen Augen darf man sich gerne an Ulrich Weber und Werner Bayreuther wenden, wenn man von der gefühlten „Unendlichkeit” des Bahnstreiks betroffen ist. Diese beiden Menschen sind für die Endlostaktik verantwortlich, nicht die GDL und schon gar nicht Claus Weselsky persönlich.

Kommen wir zum nächsten Kritikpunkt. Mein Lieblingspunkt. In einem Betrieb darf es nur einen Tarifvertrag geben. Hmmmmmm… *durchatmen* Ja….aber nein. Schöner Grundsatz, hat noch nie für Regelungseinheit gesorgt. Angefangen von diversen Einzelverträgen (gerne außertariflich, AT, genannt), über Gruppenausnahmen (Ältere, Schwangere, Teilzeit, etc.) bis zu einzelnen, sozial begründeten Besonderheiten (Pflege von Angehörigen, etc.) gibt es eine Vielfalt von Regelungen die vom Arbeitgeber beachtet werden müssen. Auch bei der Deutschen Bahn.

Man wirbt sogar damit.

Und so gelten die unterschiedlichsten Regelungen parallel nahezu allen deutschen Unternehmen. Und das funktioniert. Ob das dann einen Tarifvertrag als Teilmenge beinhaltet oder mehrere ist dabei völlig egal. Und das schafft jedes größere Unternehmen in Deutschland. Wenn die Deutsche Bahn das nicht abbilden kann gehören die Verantwortlichen gefeuert. Im Übrigen hat noch kein anderes deutsches Unternehmen darüber geklagt mehrere Tarifverträge im Unternehmen abbilden zu müssen. Da funktioniert das einfach, so wie beispielsweise bei den privaten Bahnunternehmen auch.

Und betrachten wir die Medaille auch ein mal von der anderen Seite. Was macht ein Arbeitgeber, wenn er verschiedene Mitarbeiterteilmengen im Betrieb unterschiedlich behandeln will? Er unterteilt sein Unternehmen einfach in so viele Betriebe wie er will. Selbstverständlich organisatorisch und räumlich getrennt. Wofür gibt es schließlich Türen im Gebäude. Dazu kann man sich gerne anschauen, in wie viele kleine Einheiten heutzutage Großunternehmen aufgeteilt sind.

Schauen wir uns das mal bei der Deutschen Bahn an: DB Bahn Fernverkehr, DB Bahn Regio, DB Arriva, DB Schenker Logistics, DB Schenker Rail, DB Netze Fahrweg, DB Netze Personenbahnhöfe, DB Netze, DB Energie, DB Dienstleistungen, DB ProjektBau GmbH, DB Dialog GmbH, DB Immobilien, DB Vertrieb, Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH (ohne DB, da war das Marketing im Urlaub), DB International GmbH, DB BahnPark GmbH. Das sind zumindest die auf der Webseite der Deutschen Bahn AG gelisteten Unternehmen.

Eine erheblich  umfangreichere Liste findet man bei Wikipedia.

Grundsätzlich ist es sinnvoll ein Unternehmen organisatorisch verteilt aufzustellen. Nur steht es dem Unternehmen hierbei völlig frei wie es das tut, wann es das tut und welche Mitarbeiter davon betroffen sind. So richtig viel Einfluss haben dann auch die Betriebsräte nicht darauf. Und wer bei Umstrukturierungen dem Betriebsübergang nach §613a BGB widerspricht ist halt raus. Und es gibt durchaus Unternehmen die dieses Instrument immer wieder als Waffe gegen missliebige Gewerkschaften oder Betriebsräte nutzen.

Warum also bring eine Bundesarbeitsministerin der SPD ein Gesetz in den Bundestag ein, das Gewerkschaften behindern und die Vielfalt der Koalitionfreiheit einschränken wird und die so wider das Grundgesetz laufen das einem Angst und Bange wird um diese Demokratie?

Zum einen Parteiinteresse. Es geht darum der SPD-treuen EVG (im DGB organisiert) die SPD-ferne GDL (im DBB organisiert) vom Hals zu halten. Man verhält sich so, wie Wirtschaftsunternehmen das auch tun, man schafft ein Monopol um den Markt zu beherrschen. Nur geht es nicht um Waren, sondern um Bahnmitarbeiter denen man eine Mitgliedschaft verkaufen will. Unglaublich? Sollte es sein. Schaut man sich aber die Geschichte der EVG an, wird deutlich das bereits die Transnet die ab 2010 mit derGDBA zur EVG fusioniert ist beständig SPD-nah gearbeitet hat. Siehe z.B. Norbert Hansen (SPD). Die taz hat das noch mal schön zusammengefasst. Daher erklärt es sich auch das es bei der Abstimmung nur eine Gegenstimme in der SPD gab.

Dazu kommen wirtschaftliche Interessen der Bundesregierung. Die an den Bund ausgeschüttete Dividende ist zwar von 500 Mio € in 2011 auf 700 Mio € in 2014 angewachsen, aber wenn die Bundesregierung mehr Geld ohne Steuerhöhungen einnehmen kann, wird sie die Gelegenheit dazu nutzen. Es geht also auch hier einfach nur ums Geld. Und es kann da auch noch um das ganz große Geld gehen, wenn durch den wirtschaftlichen Aufschwung und die guten Zahlen der Deutschen Bahn der geplante Börsengang dann doch mal wieder Thema wird. Die Pläne dazu sind nicht endgültig abgesagt, sondern nur ausgesetzt. Auch wenn viele der Argumente gegen die Privatisierung immer noch Gültigkeit haben. Das geht aber wohl nur mit einer mundtot gemachten GDL. Und daran arbeitet die SPD fleißig.

Letzter Punkt und letzte Rettung wird, mal wieder, das Bundesverfassungsgericht. Ich zitiere mit Genehmigung des Internetpräsidenten den Artikel 9 des Grundgesetzesvollständig:

  1. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  2. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
  3. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Meine Interpretation:
Das heute verabschiedete Tarifeinheitsgesetz schränkt das Recht zu Arbeitskämpfen ein und behindert damit schon die Bildung von Gewerkschaften, da diese die Interessen ihrer Mitglieder nicht werden durchsetzen können. Das Streikrecht darf in dieser Art und Weise und durch diese Begründung nicht eingeschränkt werden.

Karlsruhe, bitte übernehmen!

Update:
Es wird auch rein praktisch sehr spannend, denn wie weiß ein Unternehmen welche Gewerkschaft die Mehrheitsgewerkschaft im Betrieb ist? Die Gewerkschaft darf einzeln nicht nachweisen welcher Mitarbeiter bei ihr Mitglied ist und der einzelne Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber gegenüber seine Mitgliedschaft ebenfalls nicht offenbaren. Und so kann keine Gerwerkschaft nachweisen das sie Mehrheitsgewerkschaft ist. Dieses Gesetz ist nicht nur mit böser Absicht geschrieben, sondern auch noch handwerklich schlecht!

Das Bundesverfassungsgericht wird das Tarifeinheitsgesetz kassieren.

 

Torsten Sommer MdL

 

Gastbeitrag von Torsten Sommer.

 

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