Bildung und Forschung

Bildung

Bildung soll von Geburt bis zum Tod ein Grundrecht sein. Ohne Diskriminierung müssen alle Menschen ein Recht auf kostenfreie und barrierefreie Teilhabe an Bildung haben. Das Bildungssystem soll helfen, die Potentiale des Einzelnen zu entfalten, Chancengerechtigkeit zu schaffen und ihn bei der Charakterbildung zu unterstützen. Sie soll dazu befähigen, sich Kompetenzen, Wissen und Werte anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Unser Leitbild hierbei ist ein verantwortlich und selbstbestimmt handelnder Mensch. Die Vorbereitung auf das Leben ist Kernaufgabe der Schule.

Daher setzen wir uns für ein Bildungssystem ein, welches auf den aktuellen Erkenntnissen der Lernforschung basiert und die Qualifikation für das Leben und das lebenslange Lernen in den Mittelpunkt stellt. Lernen verstehen wir als individuellen, ganzheitlichen und lebensnahen Erfahrungsprozess, an dem Lernende und Lehrende demokratisch an den Entscheidungen in den Bildungsinstitutionen teilhaben. Dabei soll ein kreativer, nachhaltiger Umgang der Lernenden mit ihrer sozialen und ökologischen Umwelt im Fokus stehen und eigenständiges Denken fördern. Dies soll sie dazu befähigen, die Probleme der Zukunft zu lösen.

Bildungsentscheidungen sollen vom Bund getroffen und Abschlüsse bundesweit vergleichbar sein. Es soll dem Bund daher erlaubt sein, sich an Ausgaben für Bildung in den Ländern zu beteiligen. Die Lehr- und Lerninhalte sind soweit möglich zu vereinheitlichen und so zu gestalten, dass sie den heutigen und für die Zukunft zu erwartenden Anforderungen an ein selbstbestimmtes Leben in der sich verändernden Gesellschaft gerecht werden.

Ganzheitliche Medienbildung und informatische Kompetenzen sind im digitalen Zeitalter zunehmend Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Lernende sollen Medien gestalten, nutzen, kritisch hinterfragen und verstehen können. Alle Bildungsinstitutionen müssen entsprechende Angebote zur Verfügung stellen. Infrastruktur, Ausstattung Lernender, Wartung, Medienbildungskonzepte und die regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte müssen sichergestellt werden.

Grundsätzlich gilt auch in der Bildung: Was der Staat finanziert, muss der Gesellschaft gehören. Der Staat soll den kostenfreien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen und Bildungsmaterialien sicherstellen. Staatlich finanzierte Bildungsmaterialien sind gemeinfrei zu erstellen oder unter einer offenen Lizenz bereitzustellen. Soweit möglich, ist freien Bildungsmaterialien im Unterricht den Vorrang zu geben

Wissenschaft und Forschung

Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung

Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.

Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft

Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung, eine Beeinflussung der wissenschaftlichen Entwicklung insbesondere in Form von Einschränkungen und Verboten aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen ist deshalb abzulehnen. Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden. Eine solche Überprüfung darf sich dabei nicht einseitig auf die möglichen Gefahren und Risiken fokussieren, sondern muss vorrangig den Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.

Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung

Die hohe Wertschätzung der Wissenschaft macht es unabdingbar, dass an wissenschaftliche Vorgänge hohe Anforderungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt werden. Wissenschaftliche Ergebnisse müssen stets in einer Form veröffentlicht werden, die eine unabhängige Überprüfung der dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ermöglicht. Ebenso ist die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können. Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzforderungen geachtet werden. Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.

Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden. Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden. Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und damit für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.

Freier Zugang zu Normen

Normen sind etwas Allgemeingültiges und sollen jedem zugänglich sein. Es ist im Interesse des Verbrauchers und im Sinne des Transparenzgedankens hierbei keine finanziellen Hürden überwinden zu müssen. Die Finanzierung soll durch den Staat erfolgen; dies scheint in Anbetracht des Nutzens als gerechtfertigt.

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet. Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden.

Die Piratenpartei steht für konsequente Demokratie, Offenheit und Transparenz. Wir wollen, dass jeder Mensch prinzipiell in die Lage versetzt wird, die Arbeitsweise aller öffentlichen und öffentlich finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und zu bewerten (Informationsfreiheit). Dies setzt voraus, dass die dort anfallenden Informationen sofort, ungefragt, standardisiert, dauerhaft und frei verfügbar gemacht werden (Open Data). Den Bürgern als mittelbare Auftraggeber ist das Recht einzuräumen, öffentlich finanzierte Inhalte nach Belieben abzurufen, zu verwenden und weiterzugeben (Open Commons). Wir stellen uns klar gegen Geheimniskrämerei, Abschottung und falsch verstandenes Konkurrenzdenken innerhalb des öffentlichen Sektors, den wir durch frei kommunizierbares Wissen deutlich effizienter, durchschaubarer und kontrollierbarer machen wollen. Besonders im wissenschaftlichen Bereich muss die Vergabe von Fördermitteln an die freie Veröffentlichung der erlangten Erkenntnisse geknüpft werden (Open Access).