Allgemein Europapolitik

Die „Störerhaftung“ landet vor dem Europäischen Gerichtshof

Berlin, den 09. Dezember 2015

+++ Die „Störerhaftung“ landet vor dem Europäischen Gerichtshof! +++

Am 9. Dezember 2015 wurde die Klage des PIRATEN Tobias McFadden bezüglich der „Störerhaftung“ vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH ) in Luxemburg verhandelt .
Das Landgericht München hatte das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof einen Fragenkatalog vorgelegt. Die Ursache dafür sind viele sich widersprechende Richtlinien und Gesetze auf deutscher und auf EU-Ebene, deren Geltungsbereiche zudem nicht klar definiert sind.
Tobias McFadden beschreibt den Verhandlungstag: „Die Richter haben vor allem bei der Gegenseite viel nachgehakt und von der Kommission viele Erläuterungen eingefordert. Besonderes Augenmerk wurde auf die Definition des Diensteanbieters gelegt und ob ein Accessprovider eine Kunden- oder Datenregistrierung ohne generelle Überwachung durchführen kann.“

Worum geht es bei diesem Wirrwarr juristischer Probleme?

McFadden betrieb ein offenes WLAN als Internetzugang für seine Kunden und Gäste. Über dieses WLAN wurde ein Musikalbum in einer Tauschbörse angeboten. Der PIRAT wurde daraufhin kostenpflichtig abgemahnt. Gegen diese Abmahnung wehrte er sich mit einer Gegenklage. Aufgrund der in Deutschland einmaligen sog. „Störerhaftung“ werden Anbieter eines WLANs für das Verhalten dessen Nutzer verantwortlich gemacht, wenn z. B. gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Betroffen sind z. B. Gastwirte, Hotels, aber auch Freifunker. Gerade letztere leisten viel für das Allgemeinwohl; Länder wie Schleswig-Holstein fördern mittlerweile Freifunkprojekte.

§ 8 des deutschen Telemediengesetzes sichert Zugangsanbietern eigentlich das Privileg zu, dass sie als Dienstleister von Haftungen aller Art befreit sind. Verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen sind demnach allein die Nutzer selbst. Auf diesen offensichtlichen Widerspruch zur Störerhaftung zielt die Gegenklage von PIRAT McFadden ab.

Mit der Neuregelung des Telemediengesetzes will die Bundesregierung künftig vorgeblich Rechtssicherheit schaffen und die Verbreitung von WLANs in Deutschland fördern, schafft aber durch schwammige Formulierungen und unsinnige Vorgaben nur weitere Hürden und Unklarheiten. Der Ausbau freier WLAN-Netze in Deutschland wird damit weiterhin behindert.

Widerspricht die „Störerhaftung“ der EU-Charta?

Die EU-Charta der Grundrechte gewährleistet in Artikel 16 und 11 unternehmerische Freiheit und freie Meinungsäußerung. Die „Störerhaftung“ behindert offensichtlich WLAN-Dienstanbieter. Rechteinhaber fordern von ihnen, Nutzer ihres freien WLANs zu bespitzeln, zu kontrollieren und andere unverhältnismäßige Maßnahmen anzuwenden, um nicht haftbar gemacht werden zu können. Konkret soll laut des geplanten Gesetzes der Bundesregierung das WLAN verschlüsselt und damit der Öffentlichkeit vorenthalten werden und der Nutzer zusätzlich versichern müssen, dass er keine Rechtsverletzungen begehen wird. Dies alles kann als Eingriff in die Freiheit der Nutzer, Informationen zu empfangen und weiterzugeben, betrachtet werden.

Zwar ermöglicht Artikel 52 Absatz 1 der EU-Charta Einschränkungen von Grundrechten, aber nur dann, wenn sie dem Allgemeinwohl dienen. Ob dies der Fall ist, hat die EU-Kommission bereits in Zweifel gezogen und erklärt, dass eine generelle Überwachung der Nutzer nicht mit Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG in Einklang steht. Auch eine Verschlüsselung verhindere Rechtsverletzungen letztlich nicht. Insofern könnte die Klage von PIRAT McFadden, die von der Piratenpartei unterstützt und begleitet wird, gute Aussichten auf Erfolg haben.

McFadden ist jedenfalls zuversichtlich: „Der mündliche Verhandlungstag hat mich in der Überzeugung bestärkt, dass auch der WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Andere EU-Staaten, die EU-Kommission und wir selbst haben überzeugende Statements abgeben. Wieder einmal muss ein Gericht unsere Grundrechte schützen und in diesem Fall auch den technischen Fortschritt in Deutschland retten.“

Stefan Körner, Vorsitzender der Piratenpartei, erklärt abschließend: „Wir werden Tobias McFadden weiterhin jede Unterstützung zukommen lassen. Seine Klage ist wegweisend, denn den Gesetzesentwurf zur Störerhaftung lehnen wir konsequent ab. Wir PIRATEN engagieren uns für ein freies, flächendeckendes WLAN. Insbesondere Freifunk sollten wir fördern. Je eher der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung zwingt sich zu bewegen, desto besser.“

 

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